Escort München und das Prostituiertenschutzgesetz

 

 

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und der Escort Service München

Am 1. Juli 2017 trat das lang erwartete Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Die meisten haben davon gehört oder darüber gelesen, aber was es wirklich damit auf sich hat, wissen wohl nur die wenigsten. Wir von Escort München haben für Sie weder Kosten noch Mühe gescheut und recherchiert. Was fällt alles unter das Prostituiertenschutzgesetz? Welche Änderungen treffen Sie als Kunde? Was ändert sich für die Escort Dame und was für uns als Escort Agentur?

Prostitution in Deutschland

Prostitution, das älteste Gewerbe der Welt, ist in Deutschland schon seit 2001 ein legaler Beruf. Bis zu diesem Jahr galt es nicht als Straftat, sondern als Sittenwidrigkeit. In Sperrbezirken, z.B. München, war und ist es immer noch strafbar (§184f StGB). Die Änderung der Gesetze sollte vom „Schutz vor der Prostitution“ hin zum „Schutz in der Prostitution“ führen, damit Menschen, die sich dazu entscheiden, z.B. im Escort Gewerbe oder in der Prostitution tätig zu sein, mehr Rechte haben und auch öffentlich anerkannter sind.

Außerdem soll mit dem Schritt in die Legalität auch Zuhälterei und Menschenhandel eingedämmt werden. Bis 2017 war es zwar in Deutschland legal, als Sex Worker zu arbeiten, aber ein wirkliches Regelwerk gab es bis dato nicht. Wie in jedem anderen Gewerbe auch und wie in Deutschland üblich, muss es für alles Regeln und Vorschriften geben. Auch, wer eine Gaststätte betreibt oder eine Spielhalle, muss sich an geltende Regeln und Gesetze halten.

Was fällt alles unter das Prostituiertenschutzgesetz?

Begriffsbestimmung:

Unter Prostitution (sexuelle Dienstleistung) fällt, wer eine sexuelle Handlung an mindestens einer Person gegen Entgelt ausführt, oder aber eine sexuelle Handlung an sich gegen Entgelt zulässt. Das heißt, erotische Massagen, Dominas, Tantramassagen, oder aber man lässt sich von einem Kunden sexuell berühren, zählen als sexuelle Dienstleistung und Handlung.

Ausgenommen sind: Pornos, Peepshows, reine Table-Dance-Aufführungen, Webcam-Angebote und Telefonsex.

Prostituierte sind Personen, die diese Dienstleistungen erbringen

Prostitutionsgewerbe Betreibende sind Personen, die gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit dem Erbringen sexueller Dienstleistungen anbieten, oder dafür Räume zur Verfügung stellen. Zum Beispiel eine Leistung betreiben (Bordell, Sauna Club),

Prostitutionsstätten zur Verfügung stellen (Wohnwagen, Wohnmobil),

Prostitutionsveranstaltungen durchführen, anbieten oder organisieren (Gangbang Party),

eine Prostitutionsvermittlung betreiben (Escort Service München Agentur).

Was ändert sich für Sie als Kunde bei einer Escort Buchung?

Für Sie als Kunde ändert sich eigentlich nichts. Zwar wird das Angebot an Escort München Begleitungen sicherlich kleiner, aber dafür trennt sich die Spreu vom Weizen. Auch werden Sie weniger Leistungen angeboten bekommen. Z.B. Sex ohne Kondom, Oral-/Anal und Vaginalverkehr dürfen nicht mehr beworben und praktiziert werden, aber ansonsten ändert sich nicht viel.

Was ändert sich für die Escort Damen?

Jeder, der sich prostituiert, als Escort oder Masseuse arbeitet, oder sonstige sexuelle Dienstleistungen gewerblich anbieten möchte, muss sich bei der zuständigen Behörde anmelden und registrieren lassen als Prostituierte.

Personen über 21 Jahren müssen die Anmeldung alle zwei Jahre verlängern, Personen unter 21 Jahren sogar jedes Jahr.

Persönliches Informationsgespräch bei der Anmeldung über:

– Die Rechtslage

– Krankenversicherung

– Beratung und Hilfsangebote

– Erreichbarkeit in Notsituationen

– Steuerrechtliche Pflichten

– Gesundheitliche Beratung (alle zwölf Monate, unter 21 Jahren alle sechs Monate)

– Sexuell übertragbare Krankheiten

– Schwangerschaft

– Drogenmissbrauch

Erstellung eines „Prostituierten Ausweises“, dieser enthält:

– Name oder Künstlername (Alias Name)

– Lichtbild

– Geburtsdatum und Ort

– Staatsangehörigkeit

– Angemeldete Arbeitsorte

– Gültigkeitsdauer (zwölf oder 24 Monate )

– Ausstellungsort