Vertrag Pander HCE

    Escort-Vermittlungsvertrag Pander Escort 

    Pander Escort HCE, vertreten durch die Geschäftsführung,

    -nachfolgend Agentur genannt- 

    und 

    Name:

    Anschrift:

    Telefon:

    E-Mail:

    -nachfolgend Escort Dame genannt- wird folgendes vereinbart: 

    §1 Die Vertragsparteien 

    1. Die Agentur vermittelt Treffen zwischen den auf ihrer Website gelisteten Escort Damen und Kunden. Die Escort Dame möchte sich von der Agentur vermitteln lassen.

    2. Die Escort Dame begleitet ihre Kunden in Restaurants, Hotels, Büros, Hausbesuche, auf Reisen u.ä. und bietet diesen ihre Dienste an. Hierbei kann es sich auch um erotische Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ProstSchG handeln.

    3. Die Escort Dame ist in Ausübung ihrer Tätigkeit selbstständig. Gemäß § 26 Abs. 2 ProstSchG ist die Escort Dame nicht weisungsgebunden. Sie entscheidet nach ihrem Ermessen, ob sie Interesse und Zeit hat, Buchungsanfragen anzunehmen. Die Agentur haftet nicht für Handlungen der Begleiterin, da diese eigenverantwortlich gegenüber dem Kunden auftritt. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages beauftragt die Escort Dame die Agentur, vermittelnd tätig zu werden und den Kontakt zu potenziellen Kunden herzustellen.

    4. Die Agentur handelt als reiner Vermittler zwischen den Escort Damen und den Kunden. Die Escort Dame ist seitens der Agentur explizit darauf hingewiesen worden, dass die Besteuerung des entgegengenommenen Honorars und die eventuelle Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung ihr selbst obliegen.

    5. Das von Kunden an die Escort Dame zu zahlende Honorar berechnet sich nach dem Zeitaufwand. Es wird nicht für bestimmte Dienstleistungen gezahlt. Die Escort Dame akzeptiert die von der Agentur vorgeschlagenen Honorare in der jeweils aktuell auf der Homepage: www.Pander- Escort.de veröffentlichten und verbindlich gültigen Seite „Honorar“. Die Escort Dame erhält für ihre Dienstleistungen 70% des von Kunden zu zahlenden Honorars, die Agentur erhält für ihre Tätigkeiten eine Provision in Höhe von 30% des Honorars.

     

    § 2 Die Leistungen der Agentur

    1. Die Agentur sorgt für eine ansprechende Präsentation der Escort Dame auf ihrer Website und ggf. in anderen Medien (Zeitungsinserate oder andere Websites) und ermöglicht der Escort Dame dadurch, Buchungsanfragen von Neu- und Stammkunden der Agentur zu erhalten.

    2. Die Agentur stellt eine professionell programmierte und attraktiv gestaltete Buchungsplattform bereit. Hier werden (u.a.) Fotografien der Escort Dame sowie Angaben zu ihrer Person präsentiert, welche zuvor zwischen Agentur und Escort Dame individuell abgestimmt werden. Die Agentur wird hier lediglich den Künstlernamen der Escort Dame und nur solche Fotos der Escort Dame veröffentlichen, auf denen diese nicht erkennbar ist.

    3. Die Agentur übermittelt der Escort Dame telefonisch, per SMS, E-Mail, WhatsApp oder anderen Messengern Buchungsanfragen. Das Zustandekommen eines Termins setzt die unverzügliche und ausdrückliche Zusage der Escort Dame voraus.

    4. Die Escort Dame erteilt der Agentur eine Geldempfangsvollmacht. Diese gewährleistet, dass die Agentur im Falle der Vorabüberweisung von Kundenseite das Honorar für die Dame in Empfang nehmen darf.

    5. Die Escort Dame stimmt zu, dass die Agentur etwaige benötigte Flüge oder Hotelreservierungen im Auftrag und Namen der Escort Dame buchen darf.

    6. Die Agentur garantiert der Escort Dame strengste Diskretion gegenüber den Kunden, bezüglich der persönlichen, privaten Daten des Auftragnehmers (Name, Anschrift, Telefonnummer, etc.). Die Escort Dame garantiert ebenfalls strengstes Stillschweigen über alle Ihm bekannten Geschäfts internen Abläufe der Agentur, sowie über dessen Kunden.

     

    § 3 Die Leistungen der Escort Dame

    1. Die Escort Dame versichert, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt ist und dass alle von Ihr getätigten personenbezogenen Angaben der Wahrheit entsprechen. Sie versichert weiterhin, dass sie über eine Anmeldebescheinigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz verfügt und den Termin zur gesundheitlichen Beratung durchgeführt hat. Die Agentur weist darauf hin, dass die Escort Dame ihre Anmeldebescheinigung nach dem ProstSchG/ die Bescheinigung zur Gesundheitsberatung bei Ausübung der Tätigkeit nach den gesetzlichen Regelungen in Deutschland bei sich zu führen hat. Die Agentur weist weiterhin darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Regelung des ProstSchG beim Geschlechtsverkehr mit Kunden die Kondompflicht einzuhalten ist.

    2. Die Escort Dame versichert, sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem gesundheitlich unbedenklichen Zustand zu befinden. Sie ist auf freiberuflicher und selbständiger Basis tätig und unterliegt keinen Weisungen der Agentur. Durch diesen Vertrag wird kein Anstellungsverhältnis begründet. Die Escort Dame ist selbstverständlich frei bei der Gestaltung und Ausübung ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeiten.

    3. Vereinbarte Termine müssen pünktlich wahrgenommen werden. Bei Verspätung muss die Agentur informiert werden. Zu Beginn und Ende des Treffens und im Falle einer Verlängerung ist die Agentur ebenfalls zu informieren.

    4. Die Escort Dame verpflichtet sich ausdrücklich zur Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Änderungen der Angaben in der Sedcard sind unverzüglich mitzuteilen.

    5. Treffen mit Kunden finden ausschließlich über die vermittelnde Agentur statt. Der Escort Dame ist es nicht gestattet, Kunden der Agentur privat und ohne Wissen der Agentur zu treffen. Ein Verstoß berechtigt die Agentur ausdrücklich zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Zudem verpflichtet sich die Escort Dame zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.000 für jeden schuldhaften Verstoß bei einer Maximalhöhe von EUR 10.000.

    6. Gewünscht wird eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Voraussetzung hierfür sind Zuverlässigkeit der Escort Dame, Pünktlichkeit,Ehrlichkeit, Loyalität und korrekte Meldungen bzw. Abrechnungen der Provisionen.

    7.  Die Escort Dame ist verpflichtet zur Angabe, ob sie zum jetzigen Zeitpunkt bereits bei einer anderen Agentur gelistet ist. Auch, wenn sie später einen Vermittlungsvertrag mit einer weiteren Agentur abschließt, hat sie dies der Agentur gegenüber anzugeben.

     
    § 4 Zahlungen und Provisionen

    1. Das von Kunden an die Escort Dame zu zahlende Honorar wird zwischen der Agentur und der Escort Dame aufgeteilt. Der Anteil der Escort Dame beträgt 70% und die Agentur erhält für die Vermittlung eine Provision in Höhe von 30%. Etwaige Reisekosten sind davon ausgenommen und stehen der Dame im vollen Umfang zu. In der Regel zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar an die Begleiterin zu 100% in bar direkt zu Beginn des Treffens vor Ort.

    2. Die Escort Dame erhält in der Regel am Folgetag des Treffens eine Rechnung über das Vermittlungshonorar (per E-Mail). Dieses muss innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Rechnung auf das Konto der Agentur überwiesen werden.

    3. Erhält die Escort Dame nicht die besprochene Summe vom Kunden oder treibt es die Kosten für eine mit der Agentur besprochene Verlängerung nicht korrekt ein, muss sie die volle Provision an die Agentur weiterleiten, die auf der zuvor besprochenen Summe basiert. Daher wird empfohlen, auf das ihr ausgehändigte Honorar zu achten (Verlust oder Diebstahl zu vermeiden), Bargeld vor Ort diskret nachzuzählen und auf seine Echtheit zu überprüfen.

    4. Sagt die Escort Dame das Treffen kurzfristig (innerhalb von 12 Stunden vor dem Treffen) ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Unfall, Erkrankung, höhere Gewalt) ab, so ist die Vermittlungsprovision von der Escort Dame in voller Höhe an die Agentur zu zahlen. Sollte ein wichtiger Grund gegeben sein, wird die Escort Dame dies der Agentur belegen (durch Vorlage von Attesten o.ä.).

     

    § 5 Fotoshooting & Bildrechte

    1. Die Fotos für die Sedcard der Escort Dame werden nach vorheriger Terminvereinbarung von einer geeigneten Profi-Fotografin erstellt, die die Agentur auswählt. Nach Absprache können auch eigene private Fotos der Escort Dame verwendet werden.

    2. Die Kosten für das Fotoshooting betragen 400 Euro. Diese Kosten werden von der Agentur übernommen. Falls die Escort Dame die Agentur innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Vertragsschluss verlassen oder innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Vertragsschluss keine Dates annehmen sollten, verpflichten sich die Escorts zur Übernahme der kompletten Kosten für das Shooting. Sollte es zu weiteren Shootings kommen, sind die Kosten hierfür komplett von der Escort Dame zu tragen.

    3. Auf Wunsch der Escort Dame werden die Augen mit einem sogenannten „Störer“ verdeckt/unkenntlich gemacht. Weitere prägnante Merkmale wie Tattoos oder Muttermale können in Absprache mit der Agentur ebenfalls unkenntlich gemacht werden.

    4. Soweit die Fotos von der Agentur bzw. im Auftrag der Agentur erstellt werden, liegen die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Bildern für die Dauer des Vertrages bei der Agentur. Die Begleiterin erklärt sich hiermit ausdrücklich mit einer Veröffentlichung der von ihr angefertigten Fotoaufnahmen einverstanden. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung, die Retusche sowie die Verwendung der Bildnisse für Composings. Eine Nutzung der Fotos durch die Escort Dame während der Vertragslaufzeit ist nicht gestattet.

    5. Soweit die Fotos bereits vorhanden sind und von der Escort Dame an die Agentur übergeben werden, räumt diese der Agentur mit der Übermittlung das unentgeltliche, einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht ein, die übermittelten Bilder für Vermittlungszwecke zu verwenden, zu modifizieren, öffentlich darzubieten, öffentlich zugänglich zu machen, zu reproduzieren, zu verbreiten und zum Download anzubieten. Die Escort Dame versichert, dass sie Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Fotos ist und keine Rechte Dritter einer Verwendung entgegenstehen. Die Begleiterin verpflichtet sich dazu, die Agentur von allen Ansprüchen, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Recht durch die von ihr übergebenen Fotos gegenüber der Agentur geltend machen, freizustellen und auf erstes Anfordern alle Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Agentur einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen.

     
    § 6 Dauer des Vertrages

    1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.

    2. Nach Erhalt der Kündigung wird die Agentur das Profil der Escort Dame auf der Website löschen.

     
    § 7 Sonstiges

    1. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einschlägige gesetzliche Vorschriften wie zum Beispiel Sperrgebietsverordnungen oder Hygieneverordnungen und das Prostituiertenschutzgesetz einzuhalten und zu beachten sind.

    2. Im Pandemiefall (Covid-19) sind die jeweiligen Hygieneschutzmaßnahmen der jeweils geltenden länderspezifischen Verordnungen zu beachten.

    3. Die Escort Dame sichert zu, dass sie bereits vor ihrer Tätigkeit für die Agentur als Escortdame/Prostituierte tätig war und sie von der Agentur auf ihre Anmeldepflicht und auf das Erfordernis der regelmäßigen Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung nach dem ProstSchG hingewiesen wurde.

    4. Unter Verweis auf § 2a SchwarzArbG wir darauf hingewiesen, dass die Dame für die Dauer der Erbringung ihrer Dienstleistung ihren Personalausweis oder Pass mitführen muss.

    5. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

    6. Dieser Vermittlungsvertrag unterliegt deutschem Recht.

    Vielen Dank.